Stiftungen
| FRANZ-JOSEF-KRAYER-STIFTUNG | HOSPITAL ZUM HEILIGEN GEIST | KARL UND CAROLA WINTER-STIFTUNG
Franz-Josef-Krayer-Stiftung
Die Franz-Josef-Krayer-Stiftung wurde von dem Unternehmer Franz Josef Krayer als eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Langenargen am 9. März 1989 errichtet und vom Regierungspräsidium am 21. März 1989 genehmigt. Die Tätigkeit der Stiftung ist darauf ausgerichtet, soziale und kulturelle Einrichtungen, sowie gemeinnützige Zwecke in Langenargen zu fördern.
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 4, höchsten 8 Mitgliedern:
- Bürgermeister als Vorsitzender
- 2 Gemeinderäte
- 1 Angehöriger der Firma Franz-Josef-Krayer GmbH&Co.KG
- 1. Angehöriger der Familie Franz Krayer
- Persönlichkeiten, die Fachkenntnisse im sozialen oder kulturellen Bereich ausweisen
- Bürgermeister als Vorsitzender
- 2 Gemeinderäte
- 1 Angehöriger der Firma Franz-Josef-Krayer GmbH &Co. KG
- 1 Angehöriger der Familie Franz Krayer
- Persönlichkeiten, die Fachkenntnisse im sozialen oder kulturellen Bereich aufweisen.
Der Stiftungsvorstand besteht aus 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter - Frau Pia Krayer und Frau Gertrud Trautwein.
Das Stiftungskapital besteht insbesondere aus Grundstücken und Gebäuden, sowie Wertpapieren. Die Stiftung ist kapitalmäßig mit der Firma Franz-Josef-Krayer GmbH & Co. KG nicht verflochten. In den letzten Jahren hat die Stiftung durchschnittlich 20.000,-- EUR pro Jahr Zuschüsse an örtliche Vereine und Organisationen aber auch an Einzelpersonen, nämlich im Zuge der Förderpreise für sportliche Leistungen und musikalische Begabungen (insbesondere Jugendmusikschule), ausgeschüttet.
Mit diesen Zuschüssen konnten den Langenargener Vereinen und Organisationen wirkungsvolle Hilfe gegeben werden, um ihren Vereinszweck im Interesse ihrer Mitglieder noch besser erfüllen zu können. Viele Wünsche hätten ohne diese Zuschüsse nicht realisiert werden können.
Im öffentlichen Raum der Gemeinde Langenargen stehen mehrere Skulpturen, für deren Beschaffung die Franz-Josef-Krayer-Stiftung maßgebliche Zuschüsse (meistens 50 %) gewährt hat.
Neben der Förderung von Einrichtungen hat die Franz-Josef-Krayer-Stiftung folgende 3 Förderpreise ausgelobt:
- Förderpreis für musikalisch Begabte
- Förderpreis für sportliche Leistungen
- Förderpreis für ehrenamtliches Engagement Bitte beachten Sie hierzu folgendes
Stiftung zum Heiligen Geist
Die Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" in Langenargen ist eine rechtfähige, örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne von § 101 der GemO mit Sitz in Langenargen. Die Stiftung dient der Betreuung und Versorgung alter Menschen. Zu diesem Zweck betreibt sie ein Alten- und Pflegeheim mit geeigneten Unterkünften für Heimbewohner und den erforderlichen Nebeneinrichtungen. Weiter unterhält sie altengerechte Wohnungen.
Insgesamt umfasst die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ folgende 5 Bereiche:
- Altenpflegeheim am Marktplatz 7 mit 49 Dauerpflegeplätzen und 2 Kurzzeitpflegeplätzen
- Seniorenwohnungen in der Klosterstraße 27 mit 6 Wohnungen
- Seniorenwohnungen Eugen-Kauffmann-Straße mit 9 Wohnungen
- Betreuung der Seniorenwohnanlage Eugen-Kauffmann-Straße mit insgesamt 47 Wohnungen
- Allgemeines Grundvermögen
Die Seniorenberatungsstelle ist im Sozialdienstbüro der Seniorenwohnanlage Mühlengärten in der Eugen-Kauffmannstraße 2 zu finden. Beratungstermine sollte vorab mit Frau Hermann abgestimmt werden. Sie ist telefonisch zu erreichen unter Tel. 07543-499028.
Frau Hermann informiert und berät über gesetzliche Sozialleistungen, Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Senioren und unterstützt bei Antragsstellung und Schriftverkehr. Sie berät und vermittelt kompetente Hilfs- und Pflegedienste.
Darüber hinaus vermittelt Frau Hermann auch Aufträge innerhalb des Projekts JA!: JUNG & ALT. Mehr zu diesem Projekt erfahren Sie mit Klick auf folgenden link:
Link zum Projekt JA!: JUNG & ALT
Sollten Sie sich darüber hinaus für weitere Details der Stiftung interessieren klicken Sie bitte auf folgenden link:
Stiftungssatzung „Hospital zum Heiligen Geist“
Bei Abschluss eines Mietvertrages, der sich auf eine Seniorenwohnung bezieht, ist grundsätzlich ein Betreuungsvertrag zwischen dem/der Mieter/in und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ zu unterzeichnen. In diesem werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich der Wohnanlage als Sonderform alten- und behindertengerechten Wohnens geregelt.
Den Betreuungsvertrag können mit Klick auf folgenden link einsehen: Betreuungsvertrag
Ansprechpartner für das Altenpflegeheim ist
Herr Zünder
Tel.: 07543-9327-0
Fax: 07543-932760
Email: info@hospital-langenargen.de
Ansprechpartner für die Vergabe der Mietwohnungen ist
Herr Hinkel
Tel.: 07543-9330-29
Fax: 07543-93305529
Email: hinkel@langenargen.de
Ansprechpartner für den Abschluss eines Betreuungsvertrags ist
Herr Benz
Tel.: 07543-9330-24
Fax: 07543-93305524
Email: benz@langenargen.de
Karl und Carola Winter-Stiftung
Die Karl und Carola Winter-Stiftung wurde vom Ehepaar Karl und Carola Winter als eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Langenargen am 18. Oktober 2005 errichtet und vom Regierungspräsidium am 25. Oktober 2005 genehmigt. Die Tätigkeit der Stiftung ist darauf ausgerichtet, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie gemeinnützige Zwecke in Langenargen zu fördern.
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 4 und höchstens 7 Mitgliedern:
dem Bürgermeister der Gemeinde Langenargen
2 vom Gemeinderat zu wählenden Gemeinderäten der Gemeinde Langenargen, die verschiedenen Fraktionen angehören und aufgrund beruflicher Erfahrungen für die Mitwirkung in der Stiftung geeignet sein sollen
Steuerberater Erhard Bücheler, Langenargen
Rechtsanwältin Barbara Dehus, Langenargen
eine Persönlichkeit, die mit Fachkenntnissen im sozialen Bereich und
1 Persönlichkeit, die mit Fachkenntnissen im kulturellen Bereich zur Verwirklichung des Stiftungszwecks beitragen
Der Stiftungsvorstand besteht bis zu 3 Mitglieder:
Der 1. Stiftungsvorstand ist der Stifter Karl Winter als Vorsitzender und
die Stifterin Carola Winter als Stellvertreterin
Das Stiftungskapital besteht aus Grundstücken.
Die Karl und Carola Winter-Stiftung lobt jährlich einen Preis für außerordentliches, ehrenamtliches Engagement von Organisationen bzw. Einzelpersonen aus.
Der Preis ist mit 1.000,-- € dotiert.