Lebenslagen
1. Familie in der Gesellschaft
Zur übergeordneten Lebenslage "Familie und Kinder"
Die traditionelle Familie besteht aus Vater, Mutter und Kindern. Daneben hat sich eine Reihe alternativer Lebensformen entwickelt. Nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, alleinerziehende Elternteile und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind nur einige Beispiele.
Das Kapitel "Ehegatten" informiert über das Zusammenleben mit Trauschein und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen.
Wer als Vater eines Kindes gilt und welche Rechte und Pflichten durch eine Vaterschaft entstehen, erfahren Sie im darauffolgenden Kapitel. Dort können Sie sich auch informieren, wie Sie im Zweifelsfall eine Vaterschaft feststellen lassen können.
Sie und Ihr Partner erwarten ein Kind, möchten aber nicht heiraten, sondern weiterhin als Lebensgefährten in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben? Im entsprechenden Kapitel erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten diese Form der Lebensgemeinschaft mit sich bringt.
In Zeiten mit hohen Scheidungsraten wird die Zahl von alleinerziehenden Elternteilen immer größer. Das Unterkapitel widmet sich den Schwierigkeiten, mit denen speziell Alleinerziehende zu kämpfen haben, und darüber, welche Unterstützungen es für Sie als alleinerziehender Elternteil gibt.
Gleichgeschlechtliche Partner haben die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Das Kapitel enthält Informationen darüber, welche Rechte und Pflichten aus einer Lebenspartnerschaft entstehen und welche Unterschiede zur Ehe es gibt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales haben ihn am {0} freigegeben.Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Beistandschaft des Jugendamts - beantragen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Feststellung der Vaterschaft beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Bildungsgutschein einlösen
- Lebenspartnerschaft - Aufhebung beantragen
- Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
- Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
- Trennungsunterhalt beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verfahrens- oder Prozesskostenvorschuss des Ehegatten oder Lebenspartners beantragen