Bürgerdienst von A-Z
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Verwaltungsdienstleistung?
Im Folgenden haben wir vorab die "typischen Dienstleistungen" zusammengefasst, um Sie zu den jeweiligen Themen entsprechend zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Download im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.12.2020 freigegeben.