Ihre Karte für den perfekten Urlaub

Unser Gästekarte - 
Die ECHT BODENSEE CARD

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Gästekarte ECHT BODENSEE CARD und die Kurtaxe in Langenargen.

Video: Was ist eigentlich die ECHT BODENSEE CARD? Aus Gastsicht

Seit 2017 heißt die Gästekarte in Langenargen und inzwischen auch in 12 weiteren Gemeinden und Städten am Bodensee ECHT BODENSEE CARD (EBC).

Mit dieser Gästekarte können wir ihnen als Gast zu den bereits bestehenden Vergünstigungen und Freileistungen in Langenargen weitere Vorteile bieten:

  • Inklusivleistungen, die mit der EBC komplett kostenlos genutzt werden können
  • Exklusive Präsente, die mit der EBC kostenlos beim Besuch erhält
  • Preisvorteile, die nur mit der EBC erhalten werden können

Eine Übersicht über alle teilnehmenden Partner finden Sie online auf folgender Seite der DBT oder als Download im aktuellen EBC Reiseführer:

Freie Fahrt mit Bus und Bahn - dank EBC

Eine Hauptleistung der EBC ist es, dass Sie als Gast mit der EBC im kompletten Verkehsverbund bodo kostenlos Bus und Bahn nutzen. Einfach EBC und ein Ausweisdokument einstecken und bei Kontrollen vorzeigen. Der Fahrkartenverkauf entfällt.

Die Echt Bodensee Card schafft Ihnen einen echten Mehrwert, denn Sie sparen nicht nur Geld, sondern auch Nerven und Zeit, da die lästige Parkplatzsuche entfällt.

Das Bodo-Gebiet erstreckt sich entlang des nördlichen Bodensee von Bodman-Ludwigshafen im Westen bis Lindau und das Allgäu mit Wangen, Oberstaufen, Scheidegg und Isny im Osten. Im Norden kann Pfullendorf, Aulendorf und Bad Waldsee erreicht werden. In der Mitte des bodo-Gebietes erreichen Sie bequem von Langenargen aus Ravensburg in ca. 30 Minuten mit dem Zug.

EBC Gebiet
© Deutsche Bodensee Tourismus GmbH

Als Gast in Langenargen von kostenlosen Leistungen profitieren:

Zusätzlich zu den regulären Ermäßigungen der ECHT BODENSEE CARD erhalten Sie mit der EBC eine Vielzahl von Freileistungen und Ermäßigungen in verschiedenen Einrichtungen in Langenargen.

Inklusivleistungen in Langenargen:

 

Ermäßigungen in Langenargen:

  • Piratenfahrt auf der Lädine 
  • Hafenrundfahrt mit dem Seelöwen 
  • Sonnenuntergangsfahrt mit dem Seelöwen 
  • Karten für die Langenargener Festspiele 
  • Angelerlaubnis für Argen und Seeufer 

 

Kurtaxe - Ja, Bitte!

Kurtaxe

Alle Informationen rund um die Kurtaxe können Sie hier nachlesen. Natürlich können Sie sich bei Fragen zu diesem Thema auch direkt in der Tourist-Information erkundigen.

  • Langenargen ist als staatlich anerkannter Erholungsort prädikatisiert . Nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenargen eine Kurtaxe-Satzung verabschiedet. Die jeweils gültige Fassung kann in der Tourist-Information eingesehen werden und steht hier zum Download zur Verfügung:

    Kurtaxe Satzung Langenargen ab 2017

  • Die Gemeinde Langenargen deckt mit diesem Geld einen Teil der Kosten, die bei der Herstellung bzw. Erhaltung der zur Erholung dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen anfallen. Sie dient zudem zur Finanzierung des Aufwandes für die Beteiligung der Gemeinde an der Echt Bodensee Card bzw. der Ausgabe der Echt Bodensee Card an die definierten Kurtaxenpflichtigen, insbesondere einer kostenfreien ÖPNV-Nutzung. Sie erhalten für Ihr Geld somit echte Gegenleistung.

  • Kurtaxepflichtige sind aller Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist, sowie ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Fremdenverkehrsgemeinde aufhalten.
    Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus auch die Einwohner der Gemeinde, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde („Zweitwohnungsbesitzer“) haben.
     

    Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und von Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.

  • Auf Antrag können von der Entrichtung einer Kurtaxe u.a. befreit werden:
    (Anträge auf Befreiung von der Kurtaxe oder auf Ermäßigung der Kurtaxe sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen).

    • Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
    • Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Erholungseinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen.
    • Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten.
    • Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bettlägerigkeit), Erholungseinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen.
    • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird und die Begleitperson selbst kein Kurmittel in Anspruch nimmt.
  • Bei schwerbehinderten Personen mit mindestens 80 % nachgewiesener Erwerbsminderung wird die Kurtaxe auf Antrag um 50 % ermäßigt.

  • Die Kurtaxe wird spätestens am letzten Aufenthaltstag fällig. Sie bezahlen die Kurtaxe bei Ihrem Gastgeber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Kurtaxe an die Gemeinde Langenargen abzuführen.

  • Kurtaxe wird von 1. Januar bis 31. Dezember erhoben.
    Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) in:
     

    Langenargen

    01. März bis 31. Oktober 3,30 €

    01. Januar bis 28. bzw. 29. Februar und 01. November bis 31. Dezember 1,20 €
     

    Oberdorf und Bierkeller-Waldeck

    01. März bis 31. Oktober 2,80 €

    01. Januar bis 28. bzw. 29. Februar und 01. November bis 31. Dezember 1,20 €.

  • Jeder Gast muss angemeldet werden. Bei Anreise oder schon vorher werden Ihre Daten vom Gastgeber abgefragt. Dieser gibt die Daten in unser Meldesystem ein und gibt Ihnen die Echt Bodensee Card aus.

  • Die Echt Bodensee berechtigt zur Nutzung der Angebote, Gratisleistungen, Ermäßigungen und Funktionalität der aktuellen Leistungsbeschreibung zur Echt Bodensee Card einschließlich individueller Erweiterungen, Änderungen oder Ergänzungen, welche durch die Gemeinde bzw. ihre Tourismusstelle festgelegt wird. Zudem berechtigt die Echt Bodensee Card die kostenlose Nutzung des ÖPNV im bodo-Gebiet.

  • Zusätzlich zu den regulären Ermäßigungen der ECHT BODENSEE CARD erhalten Sie mit der EBC eine Vielzahl von Freileistungen und Ermäßigungen in verschiedenen Einrichtungen in Langenargen.

    So sind folgenden Highligts zusätzlich kostenlos: