Ferienprogramm der OKJALA Langenargen
Nachstehend finden Sie die Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen
1.Veranstalter
Gemeinde LANGENARGEN am Bodensee, Obere Seestr. 1, 88085 Langenargen i.V. offene Kinder- & Jugendarbeit Langenargen (OKJALA)
2.Anmeldung
Anmeldebefugnis
Anmeldebefugnis/Anmeldungen: können nur von einem/einer Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Ist die Teilnahmeinteressierte Person bereits min. 18. Jahre kann diese sich selbständig anmelden. Eine Anmeldeanfrage zu bestimmten Veranstaltungen können im Programm 2020 auf Grund der Infektionsschutzmaßnahmen per Email, postalisch oder direkt im Briefkasten des Jugendbüros (OKJALA) am Rathaus Obere Seestr. 1, 88085 Langenargen durchgeführt werden. Die OKJALA behält sich das Recht vor, bei einem höheren Anfrageaufkommen die zu vergebenden Plätze auf eine Nachfolgerliste zu setzen. Ein komplett ausgefüllter Anmeldeanfragebogen ist die Grundvoraussetzung zu einer gültigen Anmeldung. Jedoch erst mit dem fristgerechten Bezahlen der Rechnung/Teilnahmegebühr und dem Erhalt der Bestätigung seitens der OKJALA ist die Anmeldung abgeschlossen. Eine Durchführungsgarantie kann die OKJALA auf Grund der Infektionsschutzmaßnahmen und der Pandemie nicht geben.
Nichtigkeit der Anmeldung: Anmeldung/Anmeldungen sind personenspezifisch und damit nicht auf andere Personen übertragbar. Unwahre Angaben bei der Anmeldung, sowie die Anmeldung von Kindern außerhalb des angegebenen Altersspektrums können zur Nichtigkeit führen. Beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse besonders, dass die angegebenen Telefonnummern korrekt sind und Sie unter dieser auch erreichbar sein müssen. Die OKJA Langenargen behält sich das Recht vor Anmeldungen aufzuheben, sollte der Schutz der anderen Teilnehmer*Innen, Betreuer*Innen oder der gesamten Veranstaltung nicht mehr gewährleistet sein. Entscheidend hierfür ist allein die pädagogische Beurteilung der hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen der OKJA Langenargen. Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang abgeschlossen. Die Beiträge können auch am Tag der Veranstaltung beim Veranstalter beglichen werden. Bei Versäumnissen jeglicher Art wird die Anmeldeanfrage nichtig und erlischt.
3.Teilnahme
Eine Teilnahme ist nur mit vorangegangener abgeschlossener Anmeldung möglich.
4.Altersgrenzen
Grundsätzlich können im Ferienprogramm nur Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren teilnehmen. Es sind jedoch für jede Veranstaltung im Flyer spezifisch angegebene Altersangaben zwingend zu beachten. Verstöße gegen die Altersgrenzen können zu einer Nichtigkeit der Anmeldung nach 2b) führen.
5.Beginn, Dauer & Ende
Die Veranstaltungen beginnen i.d.R. pünktlich und enden ebenso. Ab 5 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bis zur Abholung werden die Kinder/Jugendlichen nach bestem Wissen und Gewissen beaufsichtigt und betreut. Wir bitten daher höflichst um Pünktlichkeit. Ist Ihr Kind mit dem Zusatz „mein Kind darf alleine nach Hause gehen“ angemeldet, so endet die Betreuung und Aufsicht mit Ende der Veranstaltung. Sollte eine Veranstaltung früher oder später als angekündigt enden, so informieren wir die Erziehungsberechtigten umgehend.
6.Ausrüstung der Teilnehmenden Kinder / Jugendlichen
Für alle Teilnehmer*Innen und Veranstaltungen gilt: Strapazierfähige Kleidung, die im Bedarfsfall auch verschmutzt werden kann. Bei Freiluftveranstaltungen ist ein Regenschutz zu bedenken. Außerdem ist auf festes Schuhwerk zu achten, um die Unfallgefahr zu minimieren. Etwaige benötigte Medikamente sind mitzuführen und selbstständig einzunehmen. Brotzeit und Getränke sind mitzubringen.
7.Ausfall / Krankheit
Sollte eine Veranstaltung ausfallen, so bekommt der/die Teilnehmer*Innen bzw. der/die Erziehungsberechtigte unverzüglich eine Benachrichtigung, sowie natürlich den Teilnahmebeitrag zurück. Im Falle einer Erkrankung der Teilnehmer*Innen kann die Gebühr nur gegen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erstattet werden. Bei Krankheit, insbesondere Infektionskrankheiten bitte die Kinder nicht zu den Veranstaltungen bringen.Sollte Ihr Kind grippeähnliche Symptome aufzeigen oder der Verdacht auf eine Covid 19 Infektion bestehen ist die Teilnahme untersagt! Selbiges gilt bei Personen, die direkten Kontakt zu Covid 19 infizierten Personen hatten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere.
8.Unentschuldigtes Fernbleiben
Die OKJA Langenargen ist mindestens 30 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung über die Nichtteilnahme zu informieren. Bleiben Teilnehmer*Innen mehrmals unentschuldigt der Veranstaltung fern behält sich die OKJALA vor, diese befristet von weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt schriftlich. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren, auch für folgende Veranstaltungen, erfolgt nicht.
9.Einwilligungserklärung
Mit der Anmeldung sowie mit der Teilnahme an Veranstaltungen der OKJA Langenargen erklären die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, dass während der Veranstaltungen durch Mitarbeiter*Innen der OKJALA Bildaufnahmen gemacht werde dürfen. Diese können ohne weitere Genehmigung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie im Internet veröffentlicht werden. Individuelle Bilder können im Nachhinein auf ausdrücklichen Wunsch von der Homepage genommen werden. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter: www.langenargen.de./datenschutz
10. Versicherungsschutz
Die OKJA Langenargen hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese übernimmt ggf. Schäden, die durch die Schuld der OKJA Langenargen oder deren Mitarbeiter*Innen sowie Betreuer*Innen entstanden sind. Für materielle Schäden, wie etwa in Punkt 6 wird keine Haftung Übernommen.
11. Unfallversicherung
Es handelt sich um eine Veranstaltung der Gemeinde Langenargen. Die Teilnehmenden, Mitarbeiter*Innen sowie Betreuer*Innen sind im gesetzlichen Rahmen über die Unfallversicherung Baden-Württemberg abgesichert. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12. Produktgarantie
Weder eine Garantie für eine erfolgreiche Anfertigung, noch eine Garantie für das Erlernen gewisser Fähigkeiten kann es im Rahmen des Ferienprogramm der Gemeinde Langenargen hier, OKJALA geben. Ein Zustandekommen einer Veranstaltung kann nicht garantiert werden. Sollte eine Veranstaltung ausfallen, gelten die Bestimmungen aus Punkt 7.
13. Veranstaltungsbeschreibungen
Die Texte im Flyer dienen der Werbung und der groben Erläuterung. Wenn Sie sich nicht sicher sind wie die Veranstaltung abläuft, so fragen Sie bitte bei der Anmeldung. Sollte Ihr Kind sehr sensibel sein, so bedenken Sie dies bitte insbesondere bei anstrengenden Veranstaltungen sowie bei Übernachtungsveranstaltungen.
14. Hygienekonzept
Hier (KONZEPT (PDF-Dokument, 3,91 MB, 05.07.2021)) finden Sie das aktuelle Hygienekonzept der OKJA Langenargen. Dieses Konzept ist von den Eltern, sowie von den Kindern einzuhalten. Bei Nichtbeachtung erfolgt zum Schutz der anderen Teilnehmer*Innen ein sofortiger Ausschluss. Eine Nichteinhaltung kann zivilrechtliche Folgen in sich tragen.
15. Salvatorische Klausel
Sollte einer der Punkte rechtlich nichtig sein, oder gegen Sitten und Moral verstoßen, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.
Sonstige Info's
- JA! - Jung und Alt: Langenargener Jugendliche helfen im Alltag.
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