Illegale Entsorgung von Gartenabfällen in den Friedhofscontainern
Leider kommt es immer wieder vor, dass außerhalb der Friedhöfe anfallende Gartenabfälle in den Abfallcontainern der Friedhöfe entsorgt werden. Dazu gehören unter anderem Rasenschnitt, Laub, Äste und sonstiger Grünschnitt bzw. auch Rest- und Sondermüll. Die Friedhofscontainer sind ausschließlich für Abfälle vorgesehen, die im Rahmen der Pflege und Nutzung der Friedhöfe entstehen. Die Entsorgung privater Abfälle ist dort nicht zulässig. Durch die widerrechtliche Ablagerung entstehen zusätzliche Entsorgungs- und Reinigungskosten. Zudem wird das Erscheinungsbild der Friedhöfe beeinträchtigt und die ordnungsgemäße Abfallentsorgung erschwert. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, Abfälle ausschließlich über die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu entsorgen. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen zur Abfallentsorgung. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet.
Helfen Sie mit, unsere Friedhöfe sauber und würdevoll zu halten.
