Aktuelle Informationen zur Briefwahl
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erteilt werden können.
Der Grund hierfür ist, dass die Wahlvorschläge auf Kreis- und Landesebene erst im Laufe des 03. Februar 2025 durch die jeweiligen Wahlleitungen bekanntgegeben werden und erst dann die Stimmzettel verbindlich freigegeben sind.
Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen benötigen Sie die amtliche Wahlbenachrichtigung, diese sollte Ihnen bis spätesten 02.02.2025 zugestellt werden. Aufgrund der engen Fristen empfiehlt es sich die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen oder am Wahltag im Wahllokal zu wählen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch online über das Internet sowie formlos schriftlich per Telefax oder per E-Mail beantragt werden, jedoch nicht telefonisch.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.
Sofern Ihnen ein bereits beantragter Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht zugegangen ist oder sie diesen verloren haben, kann dies noch persönlich am Samstag, 22. Februar 2025, von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr angezeigt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine persönliche Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person auch noch am Wahltag, 23. Februar 2025, bis spätestens 15.00 Uhr, erfolgen.