Bürgerdienste von A-Z: Gemeinde Langenargen

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Bürgerdienste von A-Z

Ermäßigung der Telefongebühr beantragen

Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben.

Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.
  • Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.
  • Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder
  • Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder
  • Sie sind
    • blind,
    • gehörlos oder
    • sprachbehindert und
    • der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.

Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom beantragen. Nutzen Sie dafür das im Internet zum Downoad bereitgestellte Formular und senden Sie es ausgefüllt an die zuständige Stelle.

Fristen

Sie erhalten den Sozialtarif zunächst für maximal drei Jahre, als BaföG-Empfänger nur für ein Jahr. Eine Verlängerung ist jeweils möglich.

Stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen einen entsprechenden Antrag.

Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

Unterlagen

  • Bescheinigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über die Befreiung von beziehungsweise Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht oder
  • Kopie des BAföG-Bescheides oder
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises

Kosten

Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:

  • EUR 6,94 netto für Personen, die
    • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten oder
    • BAföG-Leistungen empfangen
  • EUR 8,72 netto für Personen, die
    • blind,
    • gehörlos oder
    • sprachbehindert sind
    • und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt.

Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet.

Achtung: Der Rabatt gilt nicht

  • für die Grundgebühr
  • für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call
  • bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection)
  • für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze
  • bei Pauschaltarifen oder Komplettpaketen

Sonstiges

Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Zuständigkeit

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2018 freigegeben.