Meldewesen
Sie sind neu nach Langenargen gezogen, innerhalb von Langenargen umgezogen oder ziehen ins Ausland? Dann finden Sie hier die passenden Informationen.
Die Meldung über die Änderung Ihres Wohnsitzes sollte grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen reicht es, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Eine Abmeldung im bisherigen Wohnort muss nicht erfolgen.
Anmeldung Wohnsitz nach Langenargen
Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie im Bürgerservice Plus machen.
Bitte bringen Sie hierfür Ihre aktuellen Dokumente mit (Personalausweis und/oder Reisepass). Bei Kindern oder Personen, welche kein Dokument besitzen, benötigen wir die Geburtsurkunde.
Wenn Sie zur Miete wohnen, benötigen wir zudem eine Wohnungsgebermeldung. Das Formular hierzu finden Sie unter folgendem Link: Formulare – Wohnungsgebermeldung.
Alternativ können Sie uns auch Ihren Mietvertrag vorlegen.
Die Müllanmeldung erfolgt beim Landratsamt Bodenseekreis – Abfallwirtschaftsamt. Bei der Wohnsitzanmeldung im Bürgerservice Plus erhalten Sie ein Blatt mit einem QR-Code. Darüber gelangen Sie auf ein Online-Formular zur Müllanmeldung.
Ansonsten können Sie den Müll auch direkt unter folgendem Link anmelden: Landratsamt Bodenseekreis - Anmeldung Müll
Ummeldung Wohnsitz in Langenargen
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie im Bürgerservice Plus machen.
Bitte bringen Sie hierfür Ihre aktuellen Dokumente mit (Personalausweis und/oder Reisepass). Bei Kindern oder Personen, welche kein Dokument besitzen, benötigen wir die Geburtsurkunde.
Wenn Sie zur Miete wohnen, benötigen wir zudem eine Wohnungsgebermeldung. Das Formular hierzu finden Sie unter folgendem Link: Formulare – Wohnungsgebermeldung
Alternativ können Sie uns auch Ihren Mietvertrag vorlegen.
Die Müllanmeldung erfolgt beim Landratsamt Bodenseekreis – Abfallwirtschaftsamt. Bei der Wohnsitzanmeldung im Bürgerservice Plus erhalten Sie ein Blatt mit einem QR-Code. Darüber gelangen Sie auf ein Online-Formular zur Müllanmeldung.
Ansonsten können Sie den Müll auch direkt unter folgendem Link anmelden: Landratsamt Bodenseekreis Ummeldung Müll
Nebenwohnsitz in Langenargen
Die Anmeldung Ihres Nebenwohnsitzes müssen Sie im Bürgerservice Plus machen.
Bitte bringen Sie hierfür Ihre aktuellen Dokumente mit (Personalausweis und/oder Reisepass). Bei Kindern oder Personen, welche kein Dokument besitzen, benötigen wir die Geburtsurkunde.
Wenn Sie zur Miete wohnen, benötigen wir zudem eine Wohnungsgebermeldung. Das Formular hierzu finden Sie unter folgendem Link: Formulare – Wohnungsgebermeldung
Alternativ können Sie uns auch Ihren Mietvertrag vorlegen.
Die Müllanmeldung erfolgt beim Landratsamt Bodenseekreis – Abfallwirtschaftsamt. Bei der Wohnsitzanmeldung im Bürgerservice Plus erhalten Sie ein Blatt mit einem QR-Code. Darüber gelangen Sie auf ein Online-Formular zur Müllanmeldung.
Ansonsten können Sie den Müll auch direkt unter folgendem Link anmelden: Landratsamt Bodenseekreis - Müllanmeldung
Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann im Einwohnermeldeamt Ihres Nebenwohnsitzes oder im Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes erfolgen.
Zur Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen.
Abmeldung Wohnsitz bei Wegzug ins Ausland
Beim Wegzug ins Ausland müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bürgerservice Plus abmelden. Bitte bringen Sie hierfür Ihr aktuelles Ausweisdokument mit.
Online Wohnsitz anmelden/ummelden
Der Wohnsitz kann auch online an- oder umgemeldet werden. Die Erklärung zum Ablauf finden Sie unter folgendem Link: Wohnsitz online melden
Für die online An- oder Ummeldung brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Card mit freigeschalteter Online-Funktion und PIN. Zusätzlich benötigen Sie die AusweisApp2 und ein NFC-fähiges Gerät z. B. Smartphone.
Wohnungsgeber/Vermieter
Als Wohnungsgeber sind Sie nach § 19 (1) Satz 1 und 2 BMG verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu haben Sie als Wohnungsgeber oder eine von ihnen beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist (zwei Wochen) zu bestätigen.
Das benötigte Formular finden Sie auf der nachfolgenden Seite: Formular Wohnungsgebermeldung oder im Bürgerservice Plus.
Die ausgefüllte Wohnungsgebermeldung können Sie per Mail senden, in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder persönlich im Bürgerservice Plus abgeben.