Allgemeines: Gemeinde Langenargen

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Politik & Verwaltung

Seit dem 16. Jahrhundert lassen sich in dem einstmals mit Stadtrecht versehenen Langenargen Gremien einer begrenzten kommunalen Selbstverwaltung nachweisen. Diese bestanden anfänglich aus einem zehn-, später zwölfköpfigem Ratsgremium, dessen Mitglieder führten zu ihren Nachnamen die Zusatzbezeichnung „des Gerichts“. An der Spitze dieses Ratsgremiums stand ein gräflich-montfortischer Beamter, der „fürnehme und weise Richter“ der Stadt und der Herrschaft Argen.

Nach 1780 führten die Gemeindevorsteher die Bezeichnung „Oberschultheiß“, mit der Zugehörigkeit Langenargens zur Krone Württembergs und dem Verlust des Stadtrechtes kam zunächst die Amtsbezeichnung „Schultheiß“ und ab 1930 „Bürgermeister“ auf. Der Bürgermeister wird gegenwärtig in direkter Wahl auf jeweils acht, der Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt. Die Sitzverteilung bei der Gemeinderatswahl erfolgt nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Divisorverfahren.

Der hier angebotene Überblick stellt Ihnen die für Langenargen zuständigen politischen Repräsentanten von der europäischen bis hin zur kommunalen Ebene vor und enthält zudem die jeweils zugehörigen aktuellen Wahlergebnisse. Des weiteren sind sämtliche Dienststellen der Gemeinde Langenargen, die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Aufgabenbereiche angeführt. Geschichtliche, statistische und ortsrechtliche Informationen sowie die Vorstellung von Stiftungen, Partner- und Patenschaften, Ehrungen und Auszeichnungen runden diese Präsentation ab.