e-Rechnung: Gemeinde Langenargen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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e-Rechnung

Umstellung auf elektronischen Rechnungsempfang

Die Gemeinde Langenargen hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Verwaltungsprozesse zu optimieren und so ihre Arbeitseffizienz zu steigern. Ein Weg dorthin, ist die Umstellung auf den elektronischen Rechnungsempfang und im Weiteren die elektronische Rechnungsverarbeitung.

Hierüber kann der gesamte Verarbeitungsprozess beschleunigt, Fehlerquellen minimiert und Kosten verringert werden. Zudem wird durch den reduzierten Papierverbrauch ein wichtiger Beitrag geleistet, die Umweltbelastung zu verringern. Sie können uns hierbei unterstützen, indem Sie Ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form an uns richten.

Bitte nutzen Sie hierfür den kostenlosen Zentralen Rechnungseingang (ZRE) von Baden-Württemberg, den Sie unter dem Link https://www.service-bw.de/erechnung erreichen.
Die elektronische Rechnung kann dort durch Hochladen, E-Mail oder zu einem späteren Zeitpunkt den Webservice über die Infrastruktur von Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL) eingebracht werden. Auf dieser Seite finden Sie neben den Nutzungsbedingungen auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Das Hochladen Ihrer elektronischen Rechnungen erfolgt direkt ohne das Sie hierfür eine entsprechende Software benötigen. Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:

  • ein zugelassenes Rechnungsformat: XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD 2.0 - 2.1.1 sowie
  • unsere Leitweg-ID 

Die Leitweg-ID ist der Schlüssel für die Zustellung Ihrer Rechnung an den richtigen Empfänger.

Die der Gemeinde Langenargen lautet: 08435030-A2474-84

Neben der Leitweg-ID und den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (§ 14 Umsatzsteuergesetz) muss Ihre E-Rechnung mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten: 

  • Zahlungsbedingungen (Fälligkeitsdatum oder Textbeschreibung der Bedingung)
  • Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
  • E-Mail- bzw. De-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
  • Lieferantennummer (sofern bekannt)
  • Bestellnummer (sofern bekannt)

Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz mit einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail separat versandt werden.Die maximal zulässige Größe einer Rechnung beträgt 15 MB. Die maximale Anzahl rechnungsbegründender Unterlagen ist auf 100 beschränkt.

Folgende Formate können als rechnungsbegründende Unterlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:

  • PDF-Dokumente
  • Bilder (PNG, JPEG)
  • Textdateien (CSV)
  • Excel-Tabellen (XLSX)
  • OpenDocument-Tabellen (ODS)

Wenn Sie Ihre Rechnung mailen möchten, können Sie diese einzeln im zugelassenen Format ohne weiteren Nachrichteninhalt oder weitere Anhänge an: rechnung(@)service-bw.bwl.deversenden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Rechnungen in elektronischer Form an uns zu versenden, dann schicken Sie diese bitte künftig an: rechnungen(@)langenargen.de